Kirchenbeitrag
Danke für Ihren Kirchenbeitrag!
Die Erzdiözese Salzburg finanziert ihre Leistungen zu fast 90 % aus dem Kirchenbeitrag. Ohne diesen Leistungen der Kirche wäre unsere Gesellschaft sozial kälter und kulturell ärmer.
Es zahlt sich aus ... vielen Dank für Ihren Kirchenbeitrag!
Übrigens sind ab 2012 Kirchenbeiträge bis EUR 400,-- beim Lohnsteuerausgleich und bei der Einkommensteuererklärung abzusetzbar!
Die Erzdiözese Innsbruck stellt einen Online-Kirchenbeitragsrechnung zur Verfügung, womit Beiträge berechnet und auch kontrolliert werden können.
In den meisten Fällen wird als Grund für einen Kirchenaustritt der zu hohe Kirchenbeitrag oder auch das Fehlverhalten der Kirche oder eines seiner Vertreters genannt. Ein Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle kann ganz sicher helfen, den Kirchenbeitrag auf ein vertretbares Maß anzupassen und den Kirchenbeitrag als einen persönlichen Beitrag zum Fortbestand des Glaubens zu sehen. Für das Fehlverhalten der Kirche und deren Vertretern hat und wird sich die katholische Kirche immer wieder entschuldigen. Wir sollten aber immer daran denken, dass auch in der Kirche "nur" Menschen arbeiten, mit all ihren Fehlern und Schwächen! Der wahre Grund liegt eher darin, dass die Menschen von heute keine Zeit mehr haben, ein möglichst bequemes Leben wollen und daher ja keine Verantwortung übernehmen wollen ...
Gedanken zu einem Kirchenaustritt
Wenn jemand aus der röm. kath. Kirche austritt, verabschiedet er sich freiwillig von der Glaubensgemeinschaft, der es seit der Taufe angehört hat. "Mitglied" der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt. Wenn man in Österreich vom Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Staat erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der "Kirchensteuer", richtig "Kirchenbeitrag" genannt. Doch mit dieser Kirchenaustrittserklärung stellt er/sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft und ist damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Wer vor der staatlichen Behörde erklärt, dass er/sie nicht mehr der röm. kath. Kirche angehören will, trennt sich von der Kirche und verliert damit das Recht auf Teilnahme am sakramentalen Leben. Er/sie kann auch kein Patenamt bei einer Taufe oder einer Firmung übernehmen. Wenn der/die Ausgetretene bis zum Tod keine Sinnesänderung zeigt, kann für ihn/sie kein kirchliches Begräbnis gefeiert werden. Wenn also jemand stirbt, der/die aus der röm. kath. Kirche ausgetreten ist, bedeutet dies für gläubige Familienangehörige eine besondere Sorge. Die feierliche Begräbnismesse und das kirchliche Begräbnis mit dem Glockengeläute kann nicht stattfinden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, wird bei der Kirche aber immer offene Türen finden!
Der Kirchenaustritt und seine Folgen
In diesem zu Ende gehenden Jahr haben wieder einige Getaufte die Kirche verlassen und sind ausgetreten. Jeder Austritt ist sehr bedauerlich und für den Seelsorger schmerzlich. Denn durch den Kirchenaustritt, der von der Kirche respektiert wird, bringt ein Getaufter zum Ausdruck, dass er sich selbst von der Gemeinschaft der Kirche distanziert und lossagt. Wichtig ist hier zu betonen, dass nicht die Kirche den Ausgetretenen ausschließt, sondern dass man sich durch diesen Schritt selbst ausschließt. Darum muss man sich auch bewusst sein, dass diese Entscheidung Konsequenzen nach sich zieht.
Mit einem Kirchenaustritt verliert man die Möglichkeit an den kirchlichen Sakramenten - darunter fällt auch der Empfang der Kommunion - teilzunehmen. Außerdem ist es nicht möglich das Patenamt, sei es für die Taufe oder für die Firmung zu übernehmen.
Am augenscheinlichsten wird der Austritt im Falle des Todes. Für Ausgetretene ist ein kirchliches Begräbnis nicht möglich. Das heißt: Die Glocken werden nicht läuten und der Sarg wird nicht in die Kirche gebracht. Denn die Kirche respektiert die Austritts-Entscheidung eines Menschen auch über den Tod hinaus. Sie will niemanden etwas aufzwingen, was er zu Lebzeiten nicht gewollt hat: nämlich die Gemeinschaft der Kirche, die sich besonders auch in einem christlichen Begräbnis zeigt.
Vielleicht ist dem Ausgetretenen ein kirchliches Begräbnis nicht so wichtig. Dennoch sollte der Ausgetretene bedenken, wie es der Familie im Falle des Ablebens damit ergeht, wenn kein kirchliches Begräbnis möglich ist. Darum ist es auch wichtig, dass die Familie (d.h. Ehepartner, Kinder, Eltern) über einen solchen Austritt informiert wird. Wie es prinzipiell wichtig ist, innerhalb einer Familie immer wieder über den Glauben zu sprechen, aber auch über die Verbundenheit mit der Kirche.
Zwar kann auf Bitte der Angehörigen bei der Beerdigung eines Ausgetretenen ein Priester oder Diakon mitgehen. Dadurch will der Priester oder Diakon die Angehörigen in ihrer schweren Stunde begleiten und ihnen beistehen.
Ein Austritt muss keine endgültige Sache sein! Natürlich steht jedem Ausgetretenen die Rückkehr in die Kirche offen. Diesen Schritt muss man aber auch entsprechend kundtun, indem man Kontakt mit dem Pfarrer oder einem Priester des Vertrauens aufnimmt und wieder eintritt. Das ist jederzeit möglich. Die Tür steht immer offen!
Pfarrer Paul Rauchenschwandtner, Weihnachten 2017