Herzliche Einladung zur monatlichen Bibelrunde

Danke für Ihren Kirchenbeitrag!

Die Erzdiözese Salzburg finanziert ihre Leistungen zu fast 90 % aus dem Kirchenbeitrag. Ohne diesen Leistungen der Kirche wäre unsere Gesellschaft sozial kälter und kulturell ärmer.

Es zahlt sich aus ... vielen Dank für Ihren Kirchenbeitrag!
Übrigens sind ab 2012 Kirchenbeiträge bis EUR 400,-- beim Lohnsteuerausgleich und bei der Einkommensteuererklärung abzusetzbar!

Die Erzdiözese Innsbruck stellt einen Online-Kirchenbeitragsrechnung zur Verfügung, womit Beiträge berechnet und auch kontrolliert werden können.

In den meisten Fällen wird als Grund für einen Kirchenaustritt der zu hohe Kirchenbeitrag oder auch das Fehlverhalten der Kirche oder eines seiner Vertreters genannt. Ein Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle kann ganz sicher helfen, den Kirchenbeitrag auf ein vertretbares Maß anzupassen und den Kirchenbeitrag als einen persönlichen Beitrag zum Fortbestand des Glaubens zu sehen. Für das Fehlverhalten der Kirche und deren Vertretern hat und wird sich die katholische Kirche immer wieder entschuldigen. Wir sollten aber immer daran denken, dass auch in der Kirche "nur" Menschen arbeiten, mit all ihren Fehlern und Schwächen! Der wahre Grund liegt eher darin, dass die Menschen von heute keine Zeit mehr haben, ein möglichst bequemes Leben wollen und daher ja keine Verantwortung übernehmen wollen ...

Gedanken zu einem Kirchenaustritt

Wenn jemand aus der röm. kath. Kirche austritt, verabschiedet er sich freiwillig von der Glaubensgemeinschaft, der es seit der Taufe angehört hat. "Mitglied" der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt. Wenn man in Österreich vom Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Staat erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der "Kirchensteuer", richtig "Kirchenbeitrag" genannt. Doch mit dieser Kirchenaustrittserklärung stellt er/sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft und ist damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Wer vor der staatlichen Behörde erklärt, dass er/sie nicht mehr der röm. kath. Kirche angehören will, trennt sich von der Kirche und verliert damit das Recht auf Teilnahme am sakramentalen Leben. Er/sie kann auch kein Patenamt bei einer Taufe oder einer Firmung übernehmen. Wenn der/die Ausgetretene bis zum Tod keine Sinnesänderung zeigt, kann für ihn/sie kein kirchliches Begräbnis gefeiert werden. Wenn also jemand stirbt, der/die aus der röm. kath. Kirche ausgetreten ist, bedeutet dies für gläubige Familienangehörige eine besondere Sorge. Die feierliche Begräbnismesse und das kirchliche Begräbnis mit dem Glockengeläute kann nicht stattfinden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, wird bei der Kirche aber immer offene Türen finden!

Der Kirchenaustritt und seine Folgen

In diesem zu Ende gehenden Jahr sind wieder einige Getaufte aus der Kirche ausgetreten. Auch wenn von Seiten der Kirche jeder Austritt bedauert wird, so wird doch diese persönliche Entscheidung akzeptiert. Mit dem Austritt bringen Ausgetretene zum Ausdruck, dass sie nicht mehr der Gemeinschaft der Kirche angehören wollen. Mit einem Austritt sind aber auch einige Konsequenzen verbunden, die es zu bedenken gilt. Unter anderem können Ausgetretene das Patenamt sowohl für die Taufe als auch für die Firmung nicht mehr übernehmen. Auch der Empfang der Kommunion ist nicht mehr möglich. Im Falle des Todes ist für Ausgetretene ein kirchliches Begräbnis nicht möglich, weil sie sich von der Gemeinschaft der Kirche zu Lebzeiten losgesagt haben. Die Kirche respektiert diese Austrittsentscheidung auch über den Tod hinaus und auch die Angehörigen müssen diese Entscheidung respektieren. Das heißt: Die Glocken werden nicht läuten, der Sarg / die Urne wird nicht in die Kirche gebracht und es findet kein Seelengottesdienst in der Kirche statt. Vielleicht mag einem Ausgetretenen ein kirchliches Begräbnis nicht so wichtig sein. Dennoch sollte jeder, der ausgetreten ist, bedenken, wie es der Familie im Falle des Ablebens damit ergeht, wenn kein kirchliches Begräbnis möglich ist. Darum soll auch die Familie (d. h. Ehepartner, Kinder, Eltern) von einem solchen Austritt informiert werden. Wie es prinzipiell wichtig ist, innerhalb einer Familie immer wieder über den Glauben zu sprechen, aber auch über die Verbundenheit mit der Kirche. Wenn bei der Verabschiedung von Ausgetretenen ein Priester oder Diakon dabei ist, dann nur auf Bitte der Angehörigen. Der Priester oder Diakon ist dazu nicht verpflichtet und muss darin eine pastorale Notwendigkeit sehen. Der Priester oder Diakon will damit vor allem den Angehörigen Trost zusprechen. Ein Austritt muss keine endgültige Sache sein! Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich und erfolgt beim Pfarrer oder einem anderen Priester. Die Tür zum Wiedereintritt steht offen.

Pfarrer Paul Rauchenschwandtner, Weihnachten 2023

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